Selbstständigkeit als Freiberufler oder Gewerbetreibender

Entscheidungshilfe für angehende Unternehmer

Bei der Planung deiner Selbstständigkeit stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung, wie du deine Tätigkeit ausüben kannst. Es ist wichtig zu wissen, wann du als Freiberufler arbeiten kannst und wann ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wissenswerte zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Unterschiede im Überblick

Die Unterscheidung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist entscheidend, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du lediglich Einkommenssteuer und Umsatzsteuer (nur bei bestimmten Umsätzen), während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt im Vergleich zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

 

Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, zu Beginn abzuklären, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst. Dies sollte am besten mit deinem zuständigen Finanzamt besprochen werden. Dabei geht es nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen strenge Kriterien erfüllt sein.

Expertenrat

Insbesondere bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich gelten oder ein Gewerbe angemeldet werden muss. In solchen Fällen kann es hilfreich sein, einen Sachverständigen zu konsultieren. Eine solche Bewertung kann beispielsweise durch den Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) erfolgen.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein wesentliches Kriterium zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, selbst wenn andere freiberuflich tätige Arbeitskräfte beteiligt sind. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich deiner Tätigkeit beziehen, sondern die gesamte Arbeit umfassen. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Ausführung der Arbeit, sondern auch die Organisation maßgeblich bestimmst. Zudem bist du für grundlegende Entscheidungen verantwortlich, die nach festgelegten Richtlinien getroffen werden. Du trägst die volle Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag

Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, konsultieren.

Hinweis: Freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von freier Mitarbeit und ist nicht gleichbedeutend damit.,

Inhaltsverzeichnis

Steuerwissen2go: Crashkurs Steuern für Kleinunternehmen und Freiberufler

96% aller Selbständigen verschenken regelmäßig gutes Geld an das Finanzamt!

14,95 €

Super Produkt

Praxisbuch für Freiberufler: Alles, was Sie wissen müssen, um erfolgreich zu sein

Es eignet sich auch für gewerblich tätige Solounternehmer und für nebenberufliche Gründer.

32,90 €

Super Produkt

Bewerte diesen Artikel

[yasr_visitor_votes]

Das könnte dich interessieren…

Ein Leitfaden für angehende Gründer

Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer

Tipps zur Erstellung eines überzeugenden Businessplans

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert